Leistungen im Oldtimerrecht


Das Oldtimerrecht ist kein abgegrenztes Rechtsgebiet, sondern ein Querschnittsgebiet aus verschiedenen Bereichen mit Bezug zum Oldtimer.

Probleme beim Kauf und Verkauf, bei der Restaurierung und Reparatur, bei der Wertbestimmung, Typisierung und Zustandsbeschreibung (z.B. Originalzustand oder Unfallfreiheit) werfen rechtliche Berührungspunkte in verschiedenen Rechtsgebieten auf, was eine gewisse Spezialisierung erfordert.


Folgende Leistungen im Bereich des Oldtimerrechts werden daher angeboten:

 
  1. Prüfung und Entwurf von Kaufverträgen / Vertragsmustern sowie allgemeine Beratung und Vertretung im Vertragsrecht

  2. Beratung und Vertretung im Verkehrs- und Versicherungsrecht

  3. Beratung und Vertretung im Werksrecht, z.B. bezüglich Restaurierungs- und Reparaturaufträgen

  4. Begleitung von Restaurierungen, z.B. nach Stufenplan


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